Ehe, Partnerschaft & Familie
Das Familienrecht ist eines der am stärksten emotional belasteten Rechtsgebiete.
Sei es zu Beginn einer Partnerschaft oder bei deren Beendigung: Eine frühzeitige und vorausschauende Beratung kann dabei helfen, finanziellen Verlusten vorzubeugen oder z.B. Vereinbarungen zum Umgangs- und Sorgerecht für minderjährige Kinder zu treffen.
Voraussetzung der Beratung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Der Notar wird und kann Sie unparteiisch rechtlich beraten, um im Ergebnis eine vernünftige und ausgewogene Lösung einschließlich der dazugehörigen vertraglichen Regelungen zu finden.
Vorsorgende Eheverträge
Für Eheverträge hat der Gesetzgeber wegen ihrer besonderen Bedeutung die notarielle Beurkundung vorgesehen. Einem Notar als unparteiischem Rechtsberater und -gestalter kommt dabei die Aufgabe zu, die Interessen beider Ehegatten gleichermaßen zu erforschen und zu berücksichtigen.
Ein Ehevertrag enthält in der Regel Vereinbarungen zum Güterstand, zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Aber auch viele andere Themen, z.B. Vereinbarungen zum Pflichtteil des Ehegatten oder Vermögenzuordnungen, können Inhalt eines Ehevertrages sein. Ein solcher kann während der Ehe und auch bereits vor der Heirat abgeschlossen werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Wird ein Ehevertrag im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute oder der Scheidung der Ehe geschlossen, spricht man auch von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese enthält dann oft auch Regelungen über die Auseinandersetzung des Vermögens der Ehegatten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und die Verträge individuell sehr unterschiedlich.
Notare als unparteiische Rechtsberater werden mit beiden Eheleuten eine ausgewogene gemeinsame Lösung erarbeiten. Dies kann den Streit zwischen den Ehegatten vermeiden oder vermindern und den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung ebnen. Hiervon profitieren nicht nur die Ehegatten, sondern häufig auch deren Kinder.
Kinder, Adoptionen
Hinsichtlich der Voraussetzungen und Wirkungen einer Adoption ist zwischen der Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen (Volljährigenadoption) zu unterscheiden.
Wenn Sie den Wunsch haben, ein Kind zu adoptieren, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Jugendamt und lassen sich das Vorbereitungs- und Antragsverfahren erläutern.
Wenn Sie sich für eine Adoption eines Kindes entschieden und ein etwaiges Adoptionsvermittlungsverfahren durchlaufen haben, können Sie gern zur Vorbereitung des Adoptionsantrages einen Datenerfassungsbogen in meinem Notarbüro abfordern und diesen ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. In diesem finden Sie auch weiterführend Informationen zu den beizubringenden Unterlagen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter der Rubrik „Themen“.