General- und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor.

Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann langwierig und teuer werden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Person des Betreuers Ihren Wünschen entspricht. Mit der Errichtung einer Vollmacht schaffen Sie Abhilfe.

Die für Betreuungsverfahren zuständigen Gerichte prüfen vor der Einleitung eines solchen Verfahrens, ob der zu Betreuende eine ausreichende Vorsorgevollmacht errichtet hat.

Vorteile einer notariellen Vollmacht

Eine notarielle Vollmacht ist der optimale Weg, um selbst zu regeln, was im Ernstfall passiert und, um ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wieder und sorgen für Rechtssicherheit.

Die Notarin wird Ihnen die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen erläutern. Dies schützt Sie vor Irrtümern.

Bei der eigenhändigen Verfassung einer Vollmacht oder der Verwendung eines vorgefertigten Formulars als privatschriftliche Vollmacht ist dies häufig nicht gewährleistet. Gerade vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung zur inhaltlichen Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten ist die kompetente Vorbereitung der Vollmacht von größter Bedeutung.

Formulare, auch wenn sie von bekannten Organisationen stammen, sind mitunter unvollständig und fehlerhaft, was zu folgenreichen Problemen führen kann.

Ein Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung die Identität und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen. Im Rechtsverkehr mit Behörden oder sonstigen Stellen genießen notarielle Vollmachten daher besondere Akzeptanz und haben hohe Beweiskraft. Insbesondere bei hochbetagten oder erkrankten Vollmachtgebern hilft dies, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden.

Umfassende Einsatzmöglichkeiten

Nur die notarielle Vollmacht, insbesondere als Generalvollmacht, deckt alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab.

Insbesondere für Grundstücksgeschäfte oder in Registerangelegenheiten aller Art kann die notarielle Vollmacht, anders als eine privatschriftliche Vollmacht, genutzt werden.

Betreuungsverfügung

Grundsätzlich wird kein Betreuungsverfahren eingeleitet, wenn Sie eine ausreichende Vollmacht errichtet haben. Um ganz sicher zu gehen, können Sie durch eine Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht, wenn es doch einmal zu einem Betreuungsverfahren kommen sollte, zu Ihrem Betreuer bestellen soll.

Patientenverfügung

Häufig wird bei der Vollmacht auch die Frage der Patientenverfügung relevant. Wenn eine Patientenverfügung gewünscht wird, kann das Notarbüro ein allgemeines Muster zur Verfügung stellen, das Sie – gern in Abstimmung mit Ihren Ärzten – individualisieren können.

Für Ersatz ist gesorgt

Bei einer notariellen Vollmacht, die als Niederschrift errichtet ist, kann die Notarin bei entsprechender Ausgestaltung der Vollmacht dem Bevollmächtigten im Falle des Verlustes weitere Ausfertigungen zu erteilen.

Bei privatschriftlichen Vollmachten hingegen bedeutet der Verlust des Originals praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist die Bestellung eines Betreuers unumgänglich, weil dann niemand rechtlich für den Betroffenen handeln darf.

Kosten

Die Kosten der Beurkundung einer notariellen Vollmacht richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Die rechtliche Beratung sowie die Entwurfserstellung sind in den Gebühren enthalten, wenn die Vollmacht notariell beurkundet wird.

Registrierung der Vollmacht

Wird die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, ist zudem eine schnelle Auffindbarkeit der bevollmächtigten Person im Ernstfall gewährleistet. Ein teures Betreuungsverfahren kann damit von vornherein vermieden werden. Eine derartige Registrierung kann die Notarin im Anschluss an die Beurkundung auf Ihren Wunsch veranlassen.

Unternehmervollmacht

Bitte sprechen Sie uns auch an, wenn Sie besondere Vollmachten benötigen, z.B. als Unternehmer.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter der Rubrik „Themen“.