Vereine
Wir begleiten große und kleine Vereine bei der Gründung, Registrierung im Register und bei allen Strukturänderungen und Anmeldungen zum Vereinsregister.
Viele Fragen zum Vereinsrecht finden Sie im Leitfaden des Bundesjustizministerium beantwortet, den Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizministerium herunterladen können.
Gründung
Zur Gründung eines Vereins, der in das Vereinsregister eingetragen werden soll, brauchen Sie zunächst eine Vereinssatzung.
Die Satzung muss einen bestimmten gesetzlichen Mindestinhalt haben (Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins, sowie dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll) und darüber hinaus auch Bestimmungen enthalten über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, über die Bildung des Vorstands sowie über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist, über die Form der Einberufung und über die Fassung der Beschlüsse.
Soll der Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, muss die Satzung weitere Vorgaben einhalten. In diesem Fall stimmen Sie den Text der Satzung am besten zuvor mit dem Finanzamt ab.
Wenn der Text der Satzung feststeht, wird eine Gründungsversammlung abgehalten, in der die Satzung festgestellt und der Vorstand bestellt wird. Darüber ist ein Protokoll zu errichten und zu unterschreiben. Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.
Der Verein ist durch eine vertretungsberechtigte Zahl von Vorstandsmitgliedern zum Vereinsregister anzumelden. Die Eintragung erfordert eine notariell beglaubigte Anmeldung, ohne Notar ist daher eine Eintragung nicht möglich. Die Notarin fertigt auf Ihren Wunsch diese Anmeldung und leitet sie an das zuständige Registergericht weiter. Sie können die Anmeldung aber auch selbst vorbereiten und eine Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf in Auftrag geben.
Bei der Anmeldung muss eine Abschrift des unterzeichneten Protokolls der Gründungsversammlung mit dem Beschluss über die Bestellung des Vorstands und eine Abschrift der Vereinssatzung (mit den Unterschriften von sieben Gründungsmitgliedern und Angabe des Tages der Errichtung) beigefügt werden.
Zur Vorbereitung der Vereinsregisteranmeldung benötigen wir von Ihnen diese Unterlagen und die vollständigen Personalien (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift) aller Vorstandsmitglieder und deren konkrete Vertretungsregelung. Vorstand im Sinne des Gesetzes ist nur jemand, der den Verein nach außen vertreten kann.
Veränderungen beim eingetragenen Verein
Jede spätere Veränderung hinsichtlich der (vertretungsberechtigten) Vorstandsmitglieder ist ebenfalls in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Ebenso jede Satzungsänderung, die Auflösung und die Beendigung des Vereins.
Weiterführende Informationen und Erläuterungen
Sie finden ein Merkblatt für die Gründung des Vereins, eine Mustersatzung für gemeinnützige Vereine, ein Merkblatt für eingetragene Vereine, ein Musterprotokoll sowie ein Merkblatt für die Auflösung und Liquidation eines Vereins auf den Internetseiten des Landes Sachsen-Anhalt. Das Vereinsregister des Landes wird seit dem 01.04.2007 zentral bei dem Amtsgericht Stendal geführt.