Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen
Die Vorbereitung
- Besichtigen Sie die Immobilie gründlich
- Überprüfen Sie Bebaubarkeit bzw. rechtmäßige Errichtung
- Gleichen Sie die Grundstücksgrenzen ab
- Erfragen Sie bei der Gemeinde den Erschließungsstand
- Vorlage des Energieausweises
- Prüfen Sie die objektbezogenen Unterlagen
- Klären Sie Ihre Finanzierung
Die Entwurfsfassung
Sobald Sie uns den Datenerfassungsbogen zum Kaufvertrag ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet und damit den Auftrag erteilt haben, bereitet das Notarbüro im Rahmen der Bearbeitungskapazitäten einen Entwurf des Kaufvertrages unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben vor.
Bitte machen Sie die Angaben so konkret wie möglich und möglichst in Absprache untereinander.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Einsicht in das Grundbuch erst möglich ist und damit auch die Entwurfsfassung des Kaufvertrages, wenn der eingetragene Eigentümer sein Einverständnis dazu erteilt hat.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wird der Entwurf von der Notarin an die Beteiligten zur Prüfung übermittelt. Wenn der Entwurf vollständig ist, alle Beteiligten diesem zugestimmt haben und bei Fremdfinanzierung die Grundschuldunterlagen des Käufers vorliegen, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.
Bei gewisser Flexibilität der Beteiligten kann der Beurkundungstermin ziemlich zeitnah liegen.
Zwischen der Entwurfsfassung und dem Beurkundungstermin müssen bei sogenannten „Verbraucherverträgen“, an denen ein Unternehmer beteiligt ist, mindestens aber zwei Wochen liegen. Dies gilt in der Regel auch bei einer Maklerbeteiligung.
Die Beurkundung
In der Beurkundung wird der Vertrag durch die Notarin verlesen, die enthaltenen Regelungen erläutert und der weitere Ablauf nach Beurkundung erklärt.
Nach der Beurkundung
Im Kaufvertrag wird sichergestellt, dass der Vertrag rechtlich ausgewogen ist und Risiken vermieden werden. Hierzu gehört insbesondere, dass
- der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sicher ist, dass er auch das unbelastete
Eigentum an dem erworbenen Grundstück erhält und - der Verkäufer erst die Schlüssel übergeben muss und sein Eigentum verliert, wenn er seinen Kaufpreis erhalten hat.
Daher sind Kaufverträge häufig nach einem bestimmten Muster aufgebaut und die Abwicklung vollzieht sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Vertragsinhalt wird individuell vereinbart und besondere Wünsche und Vorstellungen entsprechend in den Urkunden berücksichtigt.
Einen Datenerfassungsbogen zur Auftragserteilung finden Sie unter den Downloads auf diesen Internetseiten.